Mobile Beratung für Menschen mit Hörbehinderung und Aufbau eines Netzwerkes

Nicht zuletzt durch den demographischen Wandel werden immer mehr Menschen älter und damit oft auch hörgeschädigt. Aber auch immer mehr jüngere Menschen werden aufgrund des Leistungsdrucks und mit dem einhergehenden Stress im Alltag und im Berufsleben mit der Verschlechterung Ihres Gehörs konfrontiert.

In Deutschland sind schätzungsweise 16 Millionen Menschen von Hörschädigungen betroffen, davon in Baden-Württemberg ca. 1 Million. Allerdings haben die wenigsten davon einen Schwerbehindertenausweis, da die Hörbehinderung nur leicht bis mittelgradig ist oder die Betroffenen Ihre Einschränkung „verstecken“. Spätschwerhörigkeit wird oftmals nicht als Behinderung, sondern als Begleiterscheinung des Alters wahrgenommen. Die Kommunikation wird zunehmend anstrengender und die Folgen sind Rückzug aus dem sozialen Umfeld und drohende Isolation, sowie psychische Erkrankungen.

Kaum eine andere Barriere sieht eine solch vielfältige Lösungslandschaft, da jeder individuell kommuniziert und daher auch eine individuelle Lösung benötigt. Es gibt hierbei insbesondere ein großes Unterscheidungsmerkmal: Gehörlose gebärden, verwenden die sogenannte Deutsche Gebärdensprache (DGS) und sehen sich eher als Sprachminorität mit eigener „Gehörlosen-Kultur“ den als „hör“-behindert. Hier haben wir es bundesweit mit ca. 80.000 Gehörlosen zu tun, von denen in Baden-Württemberg ca. 8000 leben.

Auf der anderen Seite steht die große Gruppe der lautsprachlich orientierten Hörgeschädigten, deren Bedarfe oftmals nicht berücksichtigt oder bekannt sind. Weder von den Betroffen selbst noch von Behörden, Kommunen etc.

Öffentliche Stellen, wie Kommunen und Behörden sollen über die Bedarfe der Menschen mit Hörbehinderung im öffentlichen Raum informiert und sensibilisiert werden.

Außerdem planen wir Fortbildungsveranstaltungen für kommunale und ehrenamtliche Behinderten -und Inklusionsbeauftragte, sowie Workshops für Multiplikatoren.

Das Ziel des Projektes soll sein, ein flächendeckendes Netzwerk mit Kooperationspartner wie Landesseniorenrat, VDK, LZ-Barr, Landeskompetenzzentrum Pflege und Digitalisierung BW, Landratsämtern etc. aufzubauen und die Beratung für Hörbehinderte Menschen fortzuführen.

Das Projekt setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Informationsflyer, Broschüren zu technischen Hilfsmitteln, Höranlagen etc.
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratungsstellen; Beratung über technische Hilfsmittel und Schwerhörigkeit wird von uns vor Ort in den Beratungsstellen der Kooperationspartner geleistet, so dass hörbehinderte Menschen wohnortnah Hilfe erhalten.
  • Vernetzung mit öffentlichen und kommunalen Stellen (Stichwort: Sensibilisierung über die Bedarfe der Menschen mit Hörbehinderung)
  • Workshops für Multiplikatoren sowie Schulungen
  • Für das Landeszentrum Barrierefreiheit LZ-BARR bieten wir folgende Kooperationsleistungen:
    • Unterstützung des LZ-BARR bei der Erstberatung öffentlicher Stellen und Planender öffentlich zugängiger Gebäude zu Raumgestaltung, Material, akustischen und technischen Maßnahmen
    • Beratung zu technischen Fragestellungen bei Schlichtungsverfahren
    • Dokumentation von Leistungen und Entwicklungen – in Abstimmung vor Projektbeginn mit dem LZ-BARR (insbesondere Anzahl und zeitlicher Umfang der durchgeführten Beratungsleistungen, Angabe der beratenen Stellen und Gegenstand der Beratung / zahlenmäßige Entwicklung des Beratenden-Netzwerks / Darstellung der Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Vorträge, Messen z.B. Seniorentag, Rehab, Seniorenmessen etc.) zum Thema Spätschwerhörigkeit als Behinderung sowie Akzeptanz der eigenen Hörbehinderung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Behörden.

Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Die Projektlaufzeit läuft vom 01.10.2024 bis 31.12.2026.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich gerne per Mail an info@hoergeschaedigte-bw.de.

Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat

KONTAKT

Katja Widmann

0179-6784 998

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